Sondergerichtsbarkeit in der Feuerwehr

Ende 1942 wurden die Wehrleute, die in der Feuerwehr noch Dienst taten, und nicht unter Waffen waren durch Erlaß, der Sondergerichtsbarkeit unterworfen. Jeder Feuerwehrführer mußte mit seinen Leuten eine Verhandlungsschrift durchführen. Den Wehrmännern wurde bekannt gegeben, daß Sie ab dem 1. September 1942 bei Aburteilung von Straftaten den Soldaten gleichgesetzt wurden.

 

Luftschutz in der Gemeinde Veckerhagen

Im damaligen Reichsgebiet mußten die Städte und Gemeinden Vorkehrungen schaffen, um bei Luftangriffen den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. In Veckerhagen mußten Hausgemeinschaften so genannte Hausfeuerwehren bilden. Sie hatten die Aufgaben, bei Luftangriffen Brandbomben zu bekämpfen. In der Gemeinde Veckerhagen ist nur von Einer Übung und Einweisung im Vorfeld des Kriegsbeginns bekannt. Als Material zur Brandbekämpfung standen Eimer mit Sand und Kleinlöschgeräte zur Verfügung. Da nur bei Kriegsende Kampfhandlungen bekannt wurden hatte in Veckerhagen keine so genannte Hausfeuerwehr ihre Tätigkeit aufgenommen.